Willkommen bei IQ Solution

Über uns

Ihr Experte für maßgeschneiderte Energielösungen

IQ Solution ist Ihr verlässlicher Partner für die Planung von Elektrotechnik und Heizungsanlagen, insbesondere Wärmepumpen mit perfekt abgestimmten Photovoltaikanlagen und Stromspeichern. Unser Ziel ist es, eine Autarkgrenze von über 90% in der Energieeffizienz von Strom und Heizung zu erreichen.

Das Komplettpaket aus Österreich

 

Angebotserstellung: Wir beraten Sie unverbindlich, um die am besten geeignete Wärmepumpe für Sie zu finden, und senden Ihnen innerhalb weniger Stunden ein Full-Service-Angebot zu.

 

Installation: Unsere Partnerinstallateure sorgen für eine reibungslose Installation der Wärmepumpe in nur 3-5 Tagen - damit sind wir Marktführer in puncto Schnelligkeit! 

 

Förderansuchen: Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung des Förderantrags, damit Sie sich stundenlanges Kopfzerbrechen ersparen und Ihre Förderung schnellstmöglich erhalten.

 

Wärmepumpe im Komplettpaket

Beratung, Installation und Förderabwicklung für Ihre Wärmepumpe - jetzt mit 75% bis 100% Förderung auf den Kaufpreis!

 

Weniger CO₂

Reduzieren Sie Ihre CO₂-Emissionen um über 75%.

 

Unabhängig von Öl & Gas

Machen Sie sich unabhängig von importierten Rohstoffen. 

 

Geringere Heizkosten

Sparen Sie bis zu 40% der jährlichen Heizkosten. 

 

Staatlich gefördert

Erhalten Sie bis zu 100% Förderung auf Ihrer Anschaffungskosten.

 

Wohneigentum aufwerten

Steigern Sie den Preis Ihres Hauses auf dem Immobilienmarkt.

 

Wartungsfreundlich

Wärmepumpen sind wesentlich wartungsärmer als z.B. Gasheizungen. 

 

Das Förderpaket ab 1. Jänner 2024

 

Zwischen 75% und 100% Förderung

Seit 1. Januar 2024 wird der Einbau einer Wärmepumpe bis zwischen 75% und 100 % gefördert. Im besten Fall ist unsere Dienstleistung somit kostenlos!

 

Zusätzliche Boni sichern

In Kombination mit einer Wärmepumpe gibt es auch noch weitere Boni, z.B. einen Bohrbonus von 5.000€ und einen Solarbonus von 2.500€.

 

Bundeszuschuss berechnen

Die neue Bundesförderung deckt zwischen 75% und 100% der Anschaffungskosten des Heizma Wärmepumpen Komplettpakets ab.

 

Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern weitere Förderungen, die das Einsparungspotential noch weiter erhöhen!

 

Raus aus Öl und Gas 2024

Das neue Förderpaket auf Bundesebene gilt für ganz Österreich und ergänzt die länderspezifischen Förderpakete.

Die neue Bundesförderung, die mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und österreichweit gilt, übernimmt 75%, bis maximal 16.000 Euro, der Gesamtkosten beim Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe. 

 

Die förderfähigen fossilen Heizsysteme, deren Umstellung gefördert wird, sind folgende:

Öl

Gas

Kohle/Koks-Allesbrenner

Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen

 

Die Umstellung auf andere Heizsysteme wird grundsätzlich nicht gefördert. Gerne informiert Sie ein Mitarbeiter von Heizma genauer.

 

Weiters ist für die Förderung der Wärmepumpe erforderlich, dass ein Anschluss an Nah-/Fernwärme nicht möglich ist.

 

Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Sonderförderung: Sauber Heizen für Alle 2024

Die Bundesförderung "Sauber Heizen für Alle" ist eine spezielle Förderung für einkommensschwache Haushalte und ersetzt die Bundesförderung "Raus aus Öl und Gas".

 

Diese übernimmt 100% der Gesamtkosten bis maximal 25.383 Euro für den Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe und gilt ebenfalls für ganz Österreich.

 

Antragsberechtigt sind Eigentümer von Ein-/Zweifamilienhäusern bzw. Reihenhäusern mit Hauptwohnsitz am Ort des Heizungstausches.

 

Bundes- und Landesförderung Steiermark

Letzte Aktualisierung:

27.02.2024

Förderung

Was wird gefördert?

In der Steiermark wird der Austausch eines fossilen Heizsystems gegen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe im Privatbereich gefördert.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen).

Wie ist die Förderung für Steiermark strukturiert?

In der Steiermark stehen folgende Förderungen zur Verfügung, die auch kombiniert werden können:

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Diese Förderung ist mit maximal 75% bzw. 16.000 Euro der förderbaren Gesamtkosten für die Umstellung von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl oder Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe begrenzt.

2. Förderung durch das Land Steiermark

1.000 Euro werden für den Austausch eines fossilen Heizsystems (Kohle, Koks, Öl, Gas oder Strom) gewährt.

Die Fördersumme ist mit maximal 30% der anerkannten förderbaren Gesamtkosten für den Wechsel zu einer Wärmepumpe begrenzt.

Betragen beispielsweise die Kosten für das Heizma Komplettpaket Wärmepumpe (inkl. Demontage des Altgerätes, Installation der neuen Wärmepumpe sowie Unterstützung bei der Förderungsabwicklung) 22.000 Euro:

- 16.000 Euro Bundesförderung für die Wärmepumpe

- 1.000 Euro Landesförderung Steiermark

= 17.000 Euro Gesamtförderung und somit Gesamtkosten von nur 5.000 Euro!

3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Liegt Ihr Haushalt im unteren Einkommensdrittel, haben Sie Anspruch auf 100% Förderung bis maximal 25.383 Euro statt der klassischen Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas), die auf 75% und 16.000 Euro begrenzt ist!

Diese kann wie die klassische Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas) auch gemeinsam mit der Förderung durch das Land Steiermark in Anspruch genommen werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

1. Bundesförderung (Raus aus Öl und Gas)

Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten.

Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich.

2. Förderung durch das Land Steiermark

Zum Erhalt der Förderung von Wärmepumpen des Landes Steiermark ist ein rechtskräftiger Bescheid oder eine Mitteilung notwendig. Dementsprechend ist vor Ansuchen der Förderung die Genehmigung einzuholen.

Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Bundesförderung.

3. Sonderförderung des Bundes für einkommensschwache Haushalte (Sauber Heizen für Alle)

Um diese Sonderförderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen. Dieses errechnet sich wie folgt

Ein-Personen-Haushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto.

Mehr-Personen-Haushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3. 

Beispielsweise können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.

Dabei ist zu beachten, dass sich das monatliche Nettoeinkommen auf 12 Monate bezieht (und nicht auf 13 oder 14 Monate!).

Wie läuft der Förderungsprozess ab? 

Schritt 1: Beratung, Planung und Angebot durch Heizma

Schritt 2: Registrierung für die Bundesförderung 

Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrem persönlichen Link zur Antragstellung. Mit der Registrierung sind die Fördermittel für Sie gesichert.

Link: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus-2023/2024

Schritt 3: Registrierung und Antragstellung der Landesförderung 

Die Einreichung eines Antrags auf Förderung der Maßnahme ist vor der Installation der Wärmepumpe erforderlich.

Link: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856312/165238232/

Sie erhalten Ihre Antragsnummer und den Link für die Online-Fertigstellungsmeldung per E-Mail. Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.

Schritt 4: Installation der Wärmepumpe durch einen Heizma Partnerinstallateur.

Schritt 5: Energieberatung (notwendig für die Bundesförderung) durch Heizma

Alternativ wird die Energieberatung in der Steiermark vom Land Steiermark kostengünstig angeboten. Diese Kosten werden nach Umsetzung des Heizungstausches rückerstattet. 

Link: https://www.technik.steiermark.at/cms/ziel/82233481/DE/

Telefonnummer für Terminvereinbarung: 0316/877-3955

Schritt 6: Antragstellung der Bundesförderung 

Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

Das ausgefüllte und unterschriebene Endabrechnungsformular.

Alle Rechnungen samt Zahlungsbelegen über die Installation der Heizungsanlage 

Meldezettel des Antragstellers

Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes (bzw. gültiger Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept)

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!

Schritt 7: Fertigstellungsmeldung der Landesförderung 

Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung eingehen.

Erforderliche Unterlagen für die Meldung der Fertigstellung beim Land Steiermark:

Ausgefüllte Fertigstellungsmeldung

Ausgefülltes Bestätigungsblatt mit Unterschrift 

Energieausweis bzw. Bestätigung der Energieberatung

Kopien der Rechnungen und Zahlungsbelege

Bestätigung des regionalen Fernwärmebetreibers, dass kein Anschluss möglich ist

Übergabeprotokoll über die erfolgreiche Inbetriebnahme in Kopie

Nachweis über die Einhaltung der maximalen Vorlauftemperatur

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856314/165238253/

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2024!

Komplettpaket inklusive Förderservice

Mit unserem Komplettpaket helfen wir Ihnen auch, die verfügbaren Bundes- und Landesförderungen abzuwickeln 

- ohne zusätzliche Kosten!


 

 

Optimieren Sie Ihre Energieeffizienz mit IQ Solution

Kontaktieren Sie uns noch heute für die maßgeschneiderte Planung Ihrer Energie- und Heizungslösungen.

Erreichen Sie eine neue Ebene der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Unsere Experten stehen bereit, um Ihre Anforderungen zu erfüllen.

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